Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

Arbeitsverweigerung mag zwar berechtigt sein, wenn es um Ausbeutung der Arbeitskraft geht und wenn es um gesundheitliche und finanzielle Schädigung geht. Denn Arbeit ist nicht nur gesundheitsförderlich, sondern auch gesundheitsschädlich. Und mehr noch: Arbeit erfordert auch Zeitaufwand und materieller Aufwand zu Lasten der Arbeitsleistungserbringer. Und letztendlich sollte jeder auch von seiner Arbeit leben können, das heißt ohne Zuwendung des Staates mit seinen Sozialleistungen, sollte die Arbeit eine Existenzgrundlage sein, die zumindest die Grundbedürfnisse wie Ernährung, Kleidung, Wohnen, Gesundheit, Fortbewegung sicherstellt. Dies ist jedoch bedauerlicherweise nicht mit jeder Arbeit gegeben.

Arbeitsverweigerer sind oft frustriert, demotiviert, krank und sehen keine Anreize ihre Zeit in Arbeit zu investieren.

Allerdings - und das muß auch gesagt werden - Gewinn ohne Investition gibt es nicht. Jeder Mensch und Unternehmer muß zunächst, um überhaupt Ertrag aus seiner Tätigkeit zu erzielen, in Vorleistung gehen. So will es das Gesetz des Wirtschaftens, dass ohne Investition kein Gewinn zu erzielen ist.

Es muß auch gesagt werden, dass vorsätzliche, bewußte Arbeitsverweigerung nicht nur die Gesellschaft bzw. Volkswirtschaft schädigt, sondern auch den Arbeitsverweigerer selbst.

Denn was resultiert aus der Arbeit noch, ausser monetärer Gewinn? Es resultieren Anerkennung, Ehre, Selbstverständnis, Weiterentwicklung, Fortschritt u.v.m.



andreas.melling@web.de


29.01.2012

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